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Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Nächste Veranstaltungen:
01. 06. 2023
09. 06. 2023
Die Gemeinde Walkenried ist verpflichtet, beabsichtigte Ausschreibungen ab einem bestimmten Auftragswert auf ihrer Homepage für einen begrenzten Zeitraum zu veröffentlichen.
Nachstehend sind die entsprechenden Vorschriften der VOB/A aufgeführt:
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen - Ex-ante (§ 20 Abs. 4 VOB/A)
Nach § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Gemeinde Walkenried Unternehmen auf ihrer Homepage über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € (ohne USt.).
Vergebene Aufträge - (§ 20 Abs. 3 VOB/A)
Die Gemeinde Walkenried informiert an dieser Stelle gem. § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgo über beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (ab 25.000,00 € ohne USt.), sowie freihändige Vergaben (ab 15.000,00 € ohne USt.), beziehungsweise Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (ab 25.000,00 € ohne USt).
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
Auftragsgegenstand,
Ort der Ausführung,
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,
voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.
Aktuelle beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen:
Aktuelle öffentliche Ausschreibungen:
Externe Unterstüzung: Betreuung und Projektumsetzung lt. Leistungsbeschreibung Energiemodel
Bekanntmachung Energiesparmodell
Erd- und Straßenbauarbeiten für den Bereich Trinkwasserversorgungsanlagen
Es soll ein neuer Fußgängerüberweg erstellt werden
Vergebene Aufträge: