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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

07.​08.​2026 bis 09.​08.​2026

 

14.​08.​2026 - Uhr

 
 

Gleichstellungsbeauftragte

Zurzeit ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nicht besetzt. 

 

Sie möchten diesen Bereich gern aktiv mitgestalten? Dann bewerben Sie sich bei der Gemeinde Walkenried!

 

Nähere Infos finden Sie hier.

 

 

 

Sie benötigen Hilfe? An folgende Anlaufstellen können Sie sich vertrauensvoll wenden:

 

Bundesweit ist das kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 (europaweit) erreichbar. 

 

Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist unter 0800 22 55 530 erreichbar. Hier erhalten alle Menschen rund um die Uhr Hilfe, die Gewalt erleben oder erlebt haben. Ebenso können Angehörige, Freund*innen oder Kolleg*innen diese Rufnummer wählen, wenn sie Beratung erhalten möchten. Die Internetseite www.hilfertelefon.de bietet weitere Informationen.

 

Ein weiterer hilfreicher Service ist das Heimwegtelefon. Hier können Personen, die sich auf dem nächtlichen Heimweg (bspw. von einer Party oder der Spätschicht) unsicher fühlen, anrufen und durch eine/n Ansprechpartner*in nach Hause begleitet werden. Informationen zu Zeiten und Funktionsweise gibt es hier: heimwegtelefon.net

030 120 74 182 (es fallen die Telefongebühren des Netzbetreibers an).

 

 

Im Bereich Frauengleichstellungspolitik gibt es in vielen Bereichen ein großes Ungleichgewicht. Was in der Bundesrepublik jedoch in den letzten Jahrzehnten bereits erreicht wurde, können Sie hier in Ausschnitten erfahren:

 

Meilensteine der Frauengleichstellungspolitik

1911

Am 19. März 1911 würde in Deutschland der erste Internationale Frauentag gefeiert. Initiiert wurde er von der Bewegung um Clara Zetkin. Damals wurde für das Wahlrecht für Frauen gekämpft. Der Tag hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Er findet jährlich am 8. März statt.

 

1918

1918 wurde das angestrebte aktive und passive Wahlrecht für Frauen verabschiedet. Heute ist dies in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Bei der Weimarer Nationalversammlung konnten am 19. Januar 2019 über 17 Millionen Frauen erstmals dieses Recht nutzen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei über 80 %. Es ließen sich sogar 300 Frauen zur Wahl aufstellen.

 

1949

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Dieser wichtige Grundsatz zog im Jahr 1949 in das Deutsche Grundgesetz ein und ist seither der Wortlaut des Artikel 3, Absatz 2.

 

1952

Im Deutschen Bundestag wurde im Januar 1952 das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ beschlossen. Dies brachte wichtige Regelungen rund um den Mutterschutz und die Arbeitsabläufe. Werdende Mütter durften fortan 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung zu Hause bleiben.

 

1957

„Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung“. Der umgangssprachlich genannte Gehorsamsparagraph wurde mit dem Gleichberechtigungszusatz (Artikel 3 Abs. 2 GG) ersatzlos aus dem BGB gestrichen.

 

1961

Mit Elisabeth Schwarzhaupt (Bundesministerin für Gesundheitswesen) wurde 1961 erstmals eine Frau in die Bundesregierung berufen. Die Berufung erfolgte unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer.

 

1963

In den 60er Jahren ging es nicht nur politisch hoch hinauf. Walntina Tereschkowa war an Bord der Wostok 6 die erste Frau im Weltall. Die umkreiste die Erde 48 Mal während einer 3-tägigen Expedition.

 

1979

Antje Huber (Bundesfamilienministerin) führte Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld ein. Das Mutterschaftsgeld wurde für maximal 6 Monate gezahlt.

 

1993

Heide Simonis wird die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes (Schleswig-Holstein). Bis 2009 wurde kein weiteres Bundesland von einer Frau regiert.

 

1994

Artikel 3 wird um die Formulierung „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ erweitert. Dies sollte dazu beitragen, dass die Gleichberechtigung nicht nur als Formulierung, sondern auch als Verbesserung von Lebensrealitäten umgesetzt wird.

 

1994

Das Familiennamensrechtsgesetz wurde reformiert. Ab 1994 wird eine getrennte Namensführung von Eheleuten ermöglicht.

 

1998

Mit 470 Ja-Stimmen, erschreckenden 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wurde nach 25 Jahren aktiven Protest beschlossen, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist.

 

2001

Seit 2001 stehen alle militärischen Laufbahnen in der Bundeswehr auch Frauen offen.

 

2005

Mit Angela Merkel wird erstmals eine Frau Bundeskanzlerin in der Bundesrepublik. Sie bekleidete das Amt fortan für 16 Jahre.

 

2007

Einführung des Elterngeldes und der Elternzeit. Seit 2015 gibt es das Elterngeld Plus.

 

2016

Einführung einer Geschlechterquote in Führungspositionen.

 

 

zur Europawahl 2024 haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises folgende Stellungnahme verfasst:

 

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Göttingen zur Europawahl 2024 (2)

 

 

Kontakt
Email:

 

 

Quellen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/meilensteine-der-gleichstellungspolitik-109330

https://heimwegtelefon.net/dein-anruf/

https://www.hilfetelefon.de/

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