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Gleichstellungsbeauftragte

Mein Name ist Carolin Rinck. Ich bin im Bereich Allgemeine Verwaltung im Rathaus der Gemeinde Walkenried beschäftigt. Am 23. Februar 2023 wurde ich durch den Rat der Gemeinde Walkenried zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ernannt. 

Gleichstellung umfasst verschiedene Bereiche. Sie behandelt u.a. die Gleichstellung der Geschlechter ebenso, wie die Gleichstellung aller Personen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlecht, sozialer Herkunft oder Religion.

In erster Linie können sich weiblich gelesene Personen durch einen Kontakt zu mir über Möglichkeiten der Unterstützung informieren. Hilfestellung erhalten betroffene von häuslicher Gewalt ebenso wie Schwangere, die Beratung im Hinblick auf mögliche Zukunftsängste haben oder Menschen, die sich auf Grund von anderen Umständen professionellen Beistand wünschen.

Ich sehe meine Schwerpunkte im Erstkontakt mit Betroffenen und in der Vermittlung an die zuständigen Beratungsstellen. Ich selbst bin keine ausgebildete Sozialpädagogin/Beraterin etc.. Die passenden Beratungskompetenzen zu finden und für betroffene Menschen zugänglich zu machen, sehe ich aber als Grundstein der Unterstützung. Diesen biete ich Ihnen!

Sie können mich während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 05525 202-14 erreichen. Vereinbarte Termine sind auch über die Geschäftszeiten hinaus möglich. Gern können Sie mir auch eine E-Mail an senden. Für persönliche Gespräche verfüge ich über die Möglichkeit einen sicheren und diskreten Raum zur Verfügung zu stellen (dieser muss sich nicht zwangsläufig im Rathaus befinden) – hierfür besprechen wir vorab einen passenden Termin.

 

 

Bundesweit ist das kostenlose "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter 116 016 (europaweit) erreichbar. Das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist unter 0800 22 55 530" erreichbar. Hier erhalten alle Menschen rund um die Uhr Hilfe, die Gewalt erleben oder erlebt haben. Ebenso können Angehörige, Freund*innen oder Kolleg*innen diese Rufnummer wählen, wenn sie Beratung erhalten möchten. Die Internetseite www.hilfertelefon.de bietet weitere Informationen.

Ein weiterer Hilfreicher Service ist das Heimwegtelefon. Hier können Personen, die sich auf dem nächtlichen Heimweg (bspw. von einer Party oder der Spätschicht) unsicher fühlen, anrufen und durch eine/n Ansprechpartner*in nach Hause begleitet werden. Inforamtionen zu Zeiten und Funktionsweise gibt es hier: heimwegtelefon.net

030 120 74 182 (es fallen die Telefongebühren des Netzbetreibers an)

Im Bereich Frauengleichstellungspolitik gibt es in vielen Bereichen ein großes Ungleichgewicht. Was in der Bundesrepublik jedoch in den letzten Jahrzehnten bereits erreicht wurde, können Sie hier in Ausschnitten erfahren:

 

Meilensteine der Frauengleichstellungspolitik

1911

Am 19. März 1911 würde in Deutschland der erste Internationale Frauentag gefeiert. Initiiert wurde er von der Bewegung um Clara Zetkin. Damals wurde für das Wahlrecht für Frauen gekämpft. Der Tag hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Er findet jährlich am 08. März statt.

1918

1918 wurde das angestrebte aktive und passive Wahlrecht für Frauen verabschiedet. Heute ist dies in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Bei der Weimarer Nationalversammlung konnten am 19. Januar 2019 über 17 Millionen Frauen erstmals dieses Recht nutzen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei über 80 %. Es ließen sich sogar 300 Frauen zur Wahl aufstellen.

1949

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Dieser wichtige Grundsatz zog im Jahr 1949 in das Deutsche Grundgesetz ein und ist seither der Wortlaut des Artikel 3, Absatz 2.

1952

Im Deutschen Bundestag wurde im Januar 1952 das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ beschlossen. Dies brachte wichtige Regelungen rund um den Mutterschutz und die Arbeitsabläufe. Werdende Mütter durften fortan 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung zu Hause bleiben.

1957

„Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung“. Der umgangssprachlich genannte Gehorsamsparagraph wurde mit dem Gleichberechtigungszusatz (Artikel 3 Abs. 2 GG) ersatzlos aus dem BGB gestrichen.

1961

Mit Elisabeth Schwarzhaupt (Bundesministerin für Gesundheitswesen) wurde 1961 erstmals eine Frau in die Bundesregierung berufen. Die Berufung erfolgte unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer.

1963

In den 60er Jahren ging es nicht nur politisch hoch hinauf. Walntina Tereschkowa war an Bord der Wostok 6 die erste Frau im Weltall. Die umkreiste die Erde 48-mal während einer 3-tägigen Expedition.

1979

Antje Huber (Bundesfamilienministerin) führte Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld ein. Das Mutterschaftsgeld wurde für maximal 6 Monate gezahlt.

1993

Heide Simonis wird die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes (Schleswig-Holstein). Bis 2009 wurde kein weiteres Bundesland von einer Frau regiert.

1994

Artikel 3 wird um die Formulierung „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ erweitert. Dies sollte dazu beitragen, dass die Gleichberechtigung nicht nur als Formulierung, sondern auch als Verbesserung von Lebensrealitäten umgesetzt wird.

1994

Das Familiennamensrechtsgesetz wurde reformiert. Ab 1994 wird eine getrennte Namensführung von Eheleuten ermöglicht.

1998

Mit 470 Ja-Stimmen, erschreckenden 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wurde nach 25 Jahren aktiven Protest beschlossen, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist.

2001

Seit 2001 stehen alle militärischen Laufbahnen in der Bundeswehr auch Frauen offen.

2005

Mit Angela Merkel wird erstmals eine Frau Bundeskanzlerin in der Bundesrepublik. Sie bekleidete das Amt fortan für 16 Jahre.

2007

Einführung des Elterngeldes und der Elternzeit. Seit 2015 gibt es das Elterngeld Plus.

2016

Einführung einer Geschlechterquote in Führungspositionen.

 

zur Europawahl 2024 haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises folgende Stellungnahme verfasst:

 

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Göttingen zur Europawahl 2024 (2)

 

 

Kontakt:
Gleichstellungsbeauftragte

Gemeinde Walkenried
Carolin Rinck

Bahnhofstraße 17
37445 Walkenried

Telefon: 05525 202-14

Email:

 

 

Quellen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/meilensteine-der-gleichstellungspolitik-109330

https://heimwegtelefon.net/dein-anruf/

https://www.hilfetelefon.de/

 

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