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Bundestagswahl 2025 - Wahlhelfer*innen in der Gemeinde Walkenried

Walkenried, den 06. 09. 2024

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 28.09.2025 benötigt die Gemeinde Walkenried Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/-in.

 

Ihre Aufgabe

Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

 

Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € gezahlt.

 

Der Ablauf am Wahlsonntag

Der Wahlvorstand trifft sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr im Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (in der Regel können Sie zwischen Vormittags- und Nachmittags-Dienst wählen). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, mit der Auszählung zu beginnen und das Ergebnis festzustellen.

 

Haben Sie Interesse?

Sie sind wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 18 Jahre alt? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.

 

Bei Anmeldung bis zum 31.03.2025 per E-Mail () oder per Telefon (05525-202-15) mit folgenden Angaben:

  • Vorname, Nachname

  • Straße und Hausnummer

  • PLZ und Wohnort

  • Telefon-/Handynummer

  • E-Mail Adresse

     

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre tatkräftige Unterstützung.

 

 
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