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Montag:
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Nächste Veranstaltungen:
27. 11. 2024 - Uhr – Uhr
29. 11. 2024
Ab sofort bietet die Gemeinde Walkenried Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen online zu beantragen. Bisher musste dies direkt im Rathaus erfolgen oder alternativ durch (hand)schriftliches Ausfüllen von Vordrucken, welche anschließend per Post oder E-Mail an die Gemeinde übermittelt werden mussten.
In zahlreichen Bereichen kann nun eine Beantragung durch die Antragstellerinnen und Antragsteller bequem über das digitale Rathaus erfolgen. Ein einfaches Führungszeugnis, die Anmeldung eines Hundes oder auch die Erteilung eines SEPA-Mandates sind Beispiele für Leistungen, die fallabschließend online bearbeitet werden können.
Dieses Angebot wird nach und nach um weitere Verwaltungsleistungen erweitert werden. Sollten Sie daher bei Ihrem ersten Besuch im digitalen Rathaus nicht direkt fündig werden, haben Sie bitte Verständnis, dass sich das Portal stetig weiterentwickelt.
Selbstverständlich können alle die, die den persönlichen Kontakt der zeitlichen Flexibilität vorziehen, weiterhin direkt im Rathaus ihre Angelegenheiten beantragen. Das digitale Rathaus ist eine Erweiterung der Services, kein Ersatz!
Das digitale Rathaus bietet nicht nur die Möglichkeit Verwaltungsleistungen der Gemeinde Walkenried in Anspruch zu nehmen, sondern auch hilfreiche Links zu Seiten wie BAföG digital, digitaler Service der Deutschen Rentenversicherung oder die Online-Wache der Polizei Niedersachsen sind hier zu erreichen.
Sie können bei der Gemeinde Walkenried online Anträge für viele Dienstleistungen stellen und so mit der Verwaltung kommunizieren – bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone.
Muss ich mich für die online-Dienste registrieren?
Sie können viele Online-Dienste ohne Registrierung nutzen. Für einige Leistungen registrieren Sie sich im Zuge der Beantragung im Bürgerkonto der Gemeinde. Dies ist vergleichbar mit einem Kundenkonto.
Damit Bürgerinnen und Bürger Online-Anträge rechtsverbindlich unterschreiben können, ist die Einrichtung eines sogenannten "Servicekonto Plus" beim Land Niedersachsen für bestimmte Anträge erforderlich. Dies ist nicht das Servicekonto bei der Gemeinde vor Ort, sondern ein Portal des Landes Niedersachsen.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei einigen Prozessen den Internetauftritt des “Rathaus direkt“ verlassen und zur weiteren Bearbeitung bzw. für den Bezahlvorgang, zu angeschlossenen Dienstleistern weitergeleitet werden (bspw. PayPal).