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Pressemitteilung des
Städte- und Gemeindebund:
Örtliche Verbote beachten und nur zugelassenes Feuerwerk verwenden!
Zum Jahreswechsel 2019/2020 darf Kleinfeuerwerk von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2019, verkauft werden.
„Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro werden in die Luft gejagt. Wer dennoch knallen möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:
Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen“, ergänzte Bullerdiek. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen“, so Bullerdiek.
Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden: