Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr | 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
07.08.2026 bis 09.08.2026
Kupferberg, Walkenried
14.08.2026 - Uhr
Kloster Walkenried
22.06.2026
04.08.2026
30.07.2026
30.07.2026

Die Gemeinde Walkenried – klein, herzlich, bürgernah – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Die Gleichstellungsbeauftragte hat gem. § 9 der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gemeinde Walkenried beizutragen.
Sie steht in der Gemeinde Walkenried zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Darüber hinaus führt sie Informationsveranstaltungen durch und ist für die Entwicklung und Anregung von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Situation von Frauen in der Gemeinde Walkenried verantwortlich. Weiterhin steht sie in Kontakt mit örtlichen Verbänden, Vereinen und Organisationen.
Behördenintern ist sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Walkenried vertrauliche Ansprechpartnerin.
Gesucht wird daher eine kontaktfreudige und flexible Person, die die Aufgaben eigenständig ausübt und initiativ tätig werden kann. Verhandlungsgeschick, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit werden erwünscht.
Nach der geltenden Satzung der Gemeinde Walkenried ist die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig und erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Interessiert? Dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbung in Form eines Motivationsschreibens und Ihres Lebenslaufes vorzugsweise per E-Mail an im pdf-Format als zusammenhängendes Dokument zu. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch postalisch an die Gemeinde Walkenried, Frau Ludwig, Bahnhofstraße 17, 37445 Walkenried senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.08.2026.
| Kontakt Aufgabengebiet | ||
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Annika Ludwig Tel. 05525 202-22
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Datenschutz
Ihre übermittelten oder sonst erhobenen Daten darf die Gemeinde Walkenried bis zu 6 Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens speichern, sofern Sie der Speicherung nicht widersprochen haben (§ 25 Abs. 3 NLWG, Art. 17 DSGVO).