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Ausschreibung zur Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson (m/w/d)

Walkenried, den 02.​07.​2025

 

Die Gemeinde Walkenried sucht eine neue stellvertretende Schiedsperson.

 

Für dieses Ehrenamt können sich Bürger*innen aus der Gemeinde Walkenried bewerben, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen und müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben.

 

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird vom Rat der Gemeinde Walkenried für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unabhängig sein und sich neutral verhalten. Sie hat die Interessen aller Betroffenen zu beachten. Eine Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freue und Geschick an und in der Verhandlungsführung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Darüber hinaus sollte die Schiedsperson über die Fähigkeit verfügen, ein Schiedsamt zu organisieren und notwendige Formulare anzuwenden.

 

Die Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit als Schiedsperson entstehen, werden auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben übernommen.

 

Schriftliche Bewerbungen (Bewerbungsschreiben + kurzer Lebenslauf) können Sie bis zum 15.08.2025 unter der Postanschrift 

 

Gemeinde Walkenried

Bahnhofstraße 17

37445 Walkenried 

 

oder unter der E-Mail 

 

 

einreichen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fröhlich unter der Telefonnummer 05525/202-15 oder per E-Mail unter  zur Verfügung.

 

 
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