Pflichtumtausch für Führerscheine

Walkenried, den 18. 07. 2022

Alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, ihren alten Papierführerschein (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) bis zum 19.07.2022 in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist ist der alte Führer-schein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, es droht bei Kontrollen dann aber ein Verwarnungs-geld. Im Rahmen einer Sonderaktion bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz am Freitag, 15.07.2022, von 13:00 bis 17:00 Uhr einen Sondertermin für den Führerscheinumtausch.
Kreisrätin Marlies Dornieden will auch vor Ort sein und unterstützen: „Mit dieser Aktion wollen wir allen, die zum Umtausch verpflichtet sind, noch vor Fristablauf ein schnelles und unkompliziertes Angebot machen. Wir stocken unser Personal so auf, dass auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger kom-men – was ich mir erhoffe – diese schnell und effizient bedient werden kön-nen.“ Und sie ergänzt, dass sogar der Abholtermin entbehrlich ist: „Als be-sonderen Anreiz bieten wir an diesem Tag an, dass der gedruckte Führer-schein dann kostenlos nach Hause gesandt wird.“
Eine Terminabsprache ist für diese Sonderaktion nicht notwendig. Mitzu-bringen sind der alte Führerschein, ein Ausweisdokument und ein biometri-sches Passfoto. Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Sollte der alte Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen oder Landkreis Osterode am Harz ausgestellt sein, wird außerdem eine Karteikartenabschrift der ausstel-lenden Behörde benötigt.
Ursprünglich war der 19.01.2022 als Stichtag für den Pflichtumtausch vorge-sehen. Aufgrund der Corona Pandemie hatte der Bundesrat die Umtausch-frist rückwirkend aber um ein halbes Jahr verlängert.