Friedhöfe - Einebnungen

Walkenried, den 04. 04. 2020

Beginnen werden die Einebnungen ab dem 14.04.2020 und zwar auf dem Friedhof in Walkenried. Folgen werden die Friedhöfe in Wieda und Zorge.

Im Rahmen der Durchführung der Einebnung ist die Gemeinde Walkenried nicht verpflichtet, Gegenstände die sich derzeit noch auf der Grabstätte befinden, aufzubewahren. Sämtliche Gegenstände (Grabstein, Grabeinfassung, Vasen, Gestecke usw.), die Sie behalten möchten, sind bis dahin selbstständig von der Grabstätte zu entfernen. Sämtliche Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Einebnung noch auf der Grabstätte befinden, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Walkenried über und werden umgehend entsorgt. Eine spätere Wiederbeschaffung o.ä. ist nicht möglich.