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Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Nächste Veranstaltungen:
25. 04. 2024
26. 04. 2024
Sehr geehrte Wahlhelferinnen und sehr geehrte Wahlhelfer,
auf Grund Ihres Wahlehrenamtes sind Sie anspruchsberechtigt auf die Schutzimpfung mit erhöhter Priorität (3. Prioritätsgruppe) im Sinne des § 6 Absatz 4 Nr. 2 der Coronavirus- Impfverordnung.
Dazu hat das Niedersächsische Innenministerium den Impfzentren mitgeteilt, dass für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer das Berufungsschreiben als Nachweis der Impfanspruchsberechtigung gem. § 4 Abs. 2 Nr. 4 lit. d) CoronaImpfV dient. Weitere Bescheinigungen sind nicht erforderlich. Das Berufungsschreiben gilt selbstverständlich auch gegenüber den ambulanten Ärztinnen und Ärzten als Nachweis. Demnach können Sie ab dem 31. Mai 2021 einen Termin in Ihrem Impfzentrum (für die Gemeinde Walkenried: Herzberg) bzw. einen Wartelistenplatz erhalten oder sich mit Ihrer Hausärztin bzw. Hausarzt in Verbindung setzen.
Mit dem nachstehenden Link gelangen Sie zur Anmeldung des Impfportals und erhalten weitere Antworten auf Ihre Fragen.