Bekanntmachung: Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten
Die Gemeinde Walkenried weist darauf hin, dass §§ 42 (2-3); 50 (1-2; 5) des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit einräumen, der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch kann von Einwohnern/Einwohnerinnen der Gemeinde Walkenried schriftlich oder mündlich erhoben werden. Nähere Infos hierzu finden Sie im PDF-Dokument.