Beschränkung der Wasserentnahme
Der Landkreis Göttingen hat heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern (2. und 3. Ordnung) erlassen. Diese ist vom 31. Juli bis 30. September 2026 gültig. Weitere Infos finden Sie in der Pressemeldung des Landkreises Göttingen.