Geänderte Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Wildschweine

Bitte beachten Sie die geänderte Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Wildschweine im Siedlungsgebiet der Gemeinde Walkenried, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Göttingen vom 20.11.2025 am Folgetag, mithin am 21.11.2025, in Kraft getreten ist. 

 

In der geänderten Allgemeinverfügung wurde die Nr. 3 dahingehend geändert, dass nunmehr das Bereitstellen der Abfallbehälter zum Zwecke der Abfuhr bereits am Vortag der Abholung ab 21.00 Uhr erfolgen darf.